Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und verfolgen die Einhaltung menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten in unseren Wertschöpfungsketten. Einen besonderen Fokus legen wir auf unsere direkten Lieferanten.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Eine Übersicht über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen befindet sich im Kapitel Allgemeine Informationen unter Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Angabepflichten, die in der Nachhaltigkeitserklärung enthalten sind (IRO-2).
Richtlinien in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2-1)
Grundsatzerklärung Menschenrechte
Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte sowie der damit verbundenen Umweltbelange entlang unserer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten ist in unserer Grundsatzerklärung Menschenrechte verankert. Darin beschreiben wir unter anderem, wie wir mithilfe eines Managementsystems unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die Grundsatzerklärung sowie die dort genannten Regelwerke sind für all unsere Führungskräfte, Arbeitnehmer:innen und Geschäftspartner verbindlich. Sie formuliert menschenrechts- und umweltbezogene Erwartungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an die Arbeitskräfte des Unternehmens und unsere Zulieferer. Letztere sind aufgefordert, die Vorgaben ebenfalls innerhalb ihrer Lieferketten umzusetzen. Unsere Grundsatzerklärung Menschenrechte ist für unsere Arbeitnehmer:innen in der Mitarbeitenden-App sowie über unsere zentrale Dokumentendatenbank zu finden. Zudem ist sie öffentlich auf unserer Webseite aufrufbar: www.blg-logistics.com/nachhaltigkeit.
Verhaltenskodex für Lieferanten
Unsere Erwartungen an ökologische und soziale Verantwortung sowie an ein ethisches Geschäftsverhalten sind im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen BLG LOGISTICS und unseren Lieferanten, soweit sie für die jeweilige Geschäftstätigkeit relevant sind. Die Einhaltung des Kodex für Lieferanten sowie der jeweils anwendbaren Rechtsordnung fordern wir von unseren Lieferanten und Dienstleistern entlang der gesamten Lieferkette im Rahmen unserer Allgemeinen Auftrags- und Einkaufsbedingungen explizit ein: www.blg-logistics.com/agbo.
Die im Verhaltenskodex formulierten Anforderungen umfassen insbesondere den Ausschluss von Zwangs- sowie das Verbot von Kinderarbeit. Selbstverständlich sind alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Mitarbeitende, Arbeitssicherheit und Umweltschutz jederzeit einzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir, dass potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt durch geeignete Maßnahmen vermieden oder minimiert werden. Unsere Lieferanten sind verpflichtet, auch eventuelle Subunternehmer über unsere Anforderungen zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen. Der Verhaltenskodex wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt haben wir 2025 Informationen zum neu eingerichteten Hinweisgebersystem BLG Integrity Line ergänzt.
Richtlinie Werkverträge
2025 haben wir die Richtlinie Werkverträge neu erstellt. Sie gewährleistet eine einheitliche und gesetzeskonforme Vorgehensweise beim Abschluss und der Durchführung von Werkverträgen durch BLG LOGISTICS. Unter anderem wird darin das Ziel definiert, Werkverträge ausschließlich mit Werkunternehmen abzuschließen, die Tarifverträge mit DGB-Gewerkschaften anwenden. Sollten derartige Werkunternehmen nicht verfügbar sein, können stattdessen auch solche eingesetzt werden, die ein vergleichbares Lohnniveau bieten. Werkunternehmer haben zudem zu versichern, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eingehalten werden. Die Richtlinie Werkverträge gilt für alle Organe und Mitarbeitenden der Gesellschaften der BLG-Gruppe. Im Sinne der Richtlinie zählen dazu die BREMER LAGERHAUS GESELLSCHAFT ‑Aktiengesellschaft von 1877‑, die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG sowie alle Gesellschaften, an denen letztere unmittelbar oder mittelbar mindestens 50 Prozent der Geschäftsanteile hält und für die sie die unternehmerische Führung trägt.
Einbindung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Meldekanäle und Abhilfemaßnahmen (S2-2)
BLG LOGISTICS verfügt über unterschiedliche Prozesse, mit deren Hilfe Einblicke in die Perspektiven von Arbeitnehmenden in der vorgelagerten Lieferkette gewonnen werden – sowohl durch direkten als auch indirekten Austausch. So ist gewährleistet, dass Beschäftigte die Möglichkeit haben, Bedenken, Beschwerden oder Einwände bezüglich wesentlicher Risiken und Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, darunter besonders auch menschen- und arbeitsrechtliche Risiken, zu adressieren.
In besonderem Maße erhalten wir die beschriebenen Einblicke durch Arbeitskräfte, die an unseren Standorten arbeiten oder im unmittelbaren Austausch mit Arbeitnehmenden von BLG LOGISTICS stehen. So besteht zu Fahrer:innen von Subdienstleistern über unser Dispositionstool ein direkter Austausch. Dieser besteht auch bei Werkvertragnehmenden, jedoch in Abhängigkeit von Art und Umfang des vergebenen Werks. Die Mitarbeitenden der Werkvertragnehmenden werden nicht durch die BLG LOGISTICS gesteuert, vielmehr besteht eine Zusammenarbeit mit eigenen Arbeitskräften über definierte Schnittstellen – so gewinnen wir entsprechende Einsichten. Unsere Richtlinie Werkverträge legt fest, ausschließlich mit Werkunternehmen zusammenzuarbeiten, die Tarifverträge mit DGB-Gewerkschaften anwenden, oder solchen, die mindestens ein vergleichbares Lohnniveau anwenden, und stärkt damit anerkannte Arbeitsstandards durch gewerkschaftliche Vertretung.
Wir sind überzeugt, dass sich bestehende Herausforderungen in der Logistik nur durch einen branchenweiten Dialog lösen lassen, der die unterschiedlichen Perspektiven berücksichtigt. Daher engagieren wir uns im BVL-Themenkreis „Nachhaltig gestalten“, nahmen am Bremer „Runden Tisch zu nachhaltigen Lieferketten“ teil und evaluieren stets weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
BLG fordert neben eigenen Arbeitskräften ausdrücklich auch Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette auf, etwaige Missstände oder mögliche Risiken zu melden. Eine solche Meldung kann über unseren Compliance- oder Menschenrechtsbeauftragten bzw. unter compliance@blg.de sowie über das digitale Hinweisgebersystem BLG Integrity Line unter blg-logistics.integrityline.app/ oder durch Scannen des QR-Codes erfolgen. Hinweise können auch anonym abgegeben werden.
Entsprechende Hinweise können immer dann eingereicht werden, wenn Verstöße gegen eine der Schutzpositionen entsprechend den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beobachtet werden – bei BLG LOGISTICS selbst oder einem direkten bzw. indirekten Lieferanten. Eine ausführliche Beschreibung der Grundlagen, des Beschwerdeprozesses und der damit verbundenen Berichterstattung findet sich öffentlich einsehbar in der Verfahrensordnung nach § 8 Absatz 2 LkSG.
Wir haben den Anspruch, unseren Beschwerdemechanismus kontinuierlich zu verbessern, um sicherzustellen, dass er den höchsten Standards sowie jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Daher unterziehen wir das Verfahren einer jährlichen sowie anlassbezogenen Wirksamkeitsprüfung und bewerten dabei seine Effektivität im Hinblick auf interne Governance-Anforderungen und rechtliche Bestimmungen.
Ergänzend zur BLG Integrity Line und den damit verbundenen Prozesssträngen setzen wir seit 2025 im Sinne eines proaktiven Monitorings außerdem ein KI-gestütztes Tool ein, das weltweit potenziell relevante Verstöße aus Medienberichten und weiteren Informationsquellen bündelt.
Sollten uns mögliche Missstände bei (un)mittelbaren Lieferanten bekannt werden, prüfen wir diese umgehend und bewerten die Angemessenheit und Wirksamkeit des bestehenden Maßnahmenprogramms. Bei Bedarf passen wir dieses grundsätzlich an oder treffen gemeinsam mit den Betroffenen bzw. Interessenvertretern spezifische Abhilfemaßnahmen. Die Maßnahmen werden einzelfallbezogen und entsprechend der Art der Verletzung ausgewählt, mit dem Ziel, diese umgehend zu beenden. Sollte dies nicht möglich sein, erstellen und implementieren wir ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung.
Je nach Schwere des Verstoßes können rechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Beendigung der Geschäftsbeziehung einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge folgen.
Maßnahmen und Ressourcen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2-3)
BLG LOGISTICS hat eine vom Vorstand ernannte Menschenrechtsbeauftragte, die zugleich Leiterin der Zentralbereichsabteilung Nachhaltigkeit ist. Sie fungiert bei menschenrechtsbezogenen Risiken und potenziellen Verstößen als Ansprechpartnerin für Belegschaft und Lieferanten und stellt die Verbindung zum Vorstand her. Zu ihren Aufgaben zählen die fortlaufende Optimierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, um Risiken zu minimieren und Verstöße zu verhindern, sowie die regelmäßige und anlassbezogene Berichterstattung an den Vorstand. Zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten arbeitet die Menschenrechtsbeauftragte eng mit allen relevanten Fachbereichen zusammen.
Durch systematische Risikoanalysen werden potenzielle menschenrechtliche oder ökologische Auswirkungen entlang der Liefer- und Aktivitätsketten identifiziert und bewertet. Diese Analysen dienen als Grundlage für die Definition und Priorisierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Die Verantwortung für die Durchführung der Risikoanalysen mit Blick auf unsere direkten Zulieferer liegt in der Zentralbereichsabteilung Nachhaltigkeit. Die Risikoeinstufung erfolgt in einem zweigliedrigen Prozess: Eine abstrakte Bewertung ermittelt auf Basis von Lieferantendaten branchen- und länderspezifische Risiken – im Berichtsjahr erstmals unterstützt durch eine datengestützte Software. Anschließend werden potenziell risikobehaftete Lieferanten in einer konkreten Analyse priorisiert und vertieft geprüft, etwa anhand der Geschäftsbeziehungsintensität, externer Zertifizierungen, Selbstauskünfte oder Audits.
Nachdem 2024 der Fokus auf den Lieferanten mit potenziell hohem Risiko lag, wurde der Ansatz 2025 fortgeführt: Lieferanten mit potenziell mittlerem Risiko wurden detailliert analysiert und neu klassifiziert. Zunächst wurden zwei Branchen mit höherem Risiko identifiziert, aus diesen wurden die umsatzstärksten Lieferanten ausgewählt. Sie erhielten einen umfassenden Fragebogen zu LkSG-relevanten Themen. Dieser Ansatz zur verbesserten Bewertung potenzieller Risiken wird 2026 ausgeweitet.
Schon seit 2016 bewerten wir im Zentraleinkauf Lieferanten und Dienstleister gemeinsam mit den zuständigen Standorten nach einem definierten Schema. Ein umfassender Fragenkatalogs deckt neben klassischen Einkaufskriterien wie Qualität, Preis und Lieferzeit auch Umweltaspekte ab. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Energieeffizienz, die beispielsweise bei der Beschaffung von Beleuchtung oder Staplern eine zentrale Rolle spielt. Persönliche Gespräche und Vor-Ort-Besuche sind fester Bestandteil unseres Austauschs mit bestehenden und neuen Lieferanten.
Die Mitarbeitenden unseres Zentraleinkaufs werden als wesentliches Bindeglied zwischen BLG LOGISTICS und den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zu Themen wie dem Verhaltenskodex für Lieferanten, den zugehörigen Anforderungen sowie den Inhalten des LkSG geschult. Zur Sensibilisierung weiterer Mitarbeitenden wurde darüber hinaus eine Basis-Online-Schulung zum LkSG und der Umsetzung bei BLG LOGISTICS erstellt, welche seit 2025 verpflichtend ist und im Berichtsjahr bereits 1.749 mal absolviert wurde. Ab 2026 werden die Trainings für alle Einkäufer:innen um externe Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit ergänzt.
Zur Minderung wesentlicher negativer Auswirkungen und Risiken für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ist uns die Einhaltung unseres Verhaltenskodex für Lieferanten grundlegend wichtig. Daher hat 2025 eine zentrale Abfrage bei allen aktiven Personaldienstleistern stattgefunden. Ziel war es, sicherzustellen, dass der Verhaltenskodex als verbindlicher Anhang bei jedem Vertragsabschluss berücksichtigt wird. Besonderes Augenmerk lag darauf, ihn in der aktuellen Fassung auch bei Altverträgen durch entsprechende Bestätigung zur Anwendung zu bringen. Die Abfrage wurde mit einer Rücklaufquote von 100 Prozent abgeschlossen.
Anfang 2025 streikten Lkw-Fahrer aus Simbabwe mit dem Vorwurf ausstehender Lohnzahlungen und schlechter Arbeitsbedingungen. Laut Gewerkschaftsangaben waren die Fahrer für Tochtergesellschaften einer Spedition tätig, die in Baden-Württemberg ansässig ist. Die Geschäftsbeziehungen zu den Tochtergesellschaften wurden seitens der BLG geprüft, wobei festgestellt wurde, dass einige Unternehmen bei uns registriert waren. Zudem wurden mehrere Transporte an diese Unternehmen vergeben, wobei eine Weitervergabe von Aufträgen nicht ausgeschlossen werden kann. Ergebnis dieser Meldung und der folgenden Recherche ist, dass noch im ersten Quartal 2025 die bekannten Tochtergesellschaften auf eine Blacklist gesetzt wurden und künftig nicht mehr beauftragt werden.
Im Berichtsjahr wurden keine Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet.
Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2-4)
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Zielhorizont & Zielsetzung |
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Status 2025 |
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Faire Arbeitsbedingungen & Menschenrechte |
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In Bezug auf unsere eigenen Mitarbeitenden und Arbeitnehmerüberlassungen haben wir das Ziel formuliert, dass diese zu 100 Prozent tarifgefunden sind oder zumindest von einem vergleichbaren Lohnniveau profitieren (vgl. Kapitel S1-Arbeitskräfte des Unternehmens). Denselben Anspruch legen wir bei unseren Werkverträgen an. Des Weiteren ist unsere Anforderung, dass die geltenden Schutzvorschriften für alle Arbeitskräfte eingehalten werden. Deshalb standen bei der Risikoanalyse in den Jahren 2024 und 2025 unter anderem die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten bei Werkvertragsunternehmen im Fokus.